Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich
A. Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge der Weiss Büro-Digital GmbH, Peterstraße 15, 26655 Westerstede bzw. ihre Rechtsnachfolger (im Folgenden „WBD“ genannt) und ihre Kunden. Die nachfolgenden besonderen Bedingungen (Abschnitte B bis F dieser AGB) gelten zusätzlich und, falls und soweit Widersprüche auftreten, vorrangig zu den Allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A dieser AGB).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB sowie Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Verträge) und Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor den AGB.
2. Vertragsgegenstand und -schluss
2.1. Ein Vertrag zwischen WBD und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb der ihm eingeräumten Annahmefrist das ihm unterbreitete Vertragsangebot von WBD annimmt oder, im Falle einer Bestellung durch den Kunden, durch eine Auftragsbestätigung durch WBD.
2.2. Für den Umfang der Leistung und Lieferung ist das von WBD unterbreitete Angebot oder die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.3. Die zu einem Angebot der WBD gehörenden Unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind. Allgemeine Werbemittel oder andere Beschreibungen von Leistungen der WBD sind grundsätzlich unverbindlich.
2.4. Die WBD behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
2.5. Vereinbaren WBD und der Kunde eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges, wird diese, wenn nicht anders vereinbart, automatisch in den laufenden Vertrag integriert. Die Zahlungspflicht für eine Erweiterung des Leistungsumfanges entsteht mit dem Tag der Bereitstellung. Bei einer Verringerung des vereinbarten Leistungsumfanges (Teilkündigung) gelten die Fristen gem. Abschnitt 6 entsprechend.
2.6. Im Übrigen ergibt sich der Vertragsgegenstand nach den besonderen Bedingungen.
3. Änderungsrecht
3.1. WBD behält sich im Zuge geänderter rechtlicher Bedingungen, des technischen Fortschritts, Fehlerbeseitigung oder Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen vor. WBD hat daher das Recht, die vertragsgegenständliche Software einseitig im Zuge laufender Aktualisierung zu verändern, sofern dies einheitlich für alle Kunden derselben Software geschieht und hierdurch kein Verlust wesentlicher bei Vertragsschluss vorhandener Funktionalität der Software entsteht und die Software insgesamt in einem zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten bleibt. Der Kunde hat kein Anrecht auf den Fortbestand einzelner Funktionen oder Eigenschaften der Software, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsbestätigung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde hat der WBD alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge, Zugriffe und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.
4.2. Der Kunde setzt die WBD darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
4.3. Für Leistungen, die durch Fernzugriff erbracht werden, hat der Kunde die erforderlichen technischen und organisatorischen Vorbereitungen gemäß Vorgabe der WBD zu treffen.
4.4. Der Kunde benennt verantwortliche Ansprechpartner, die fachlich und technisch entsprechend qualifiziert sind und über Entscheidungsbefugnisse verfügen. Nur diese werden Anfragen an die WBD richten. Den Wechsel des Ansprechpartners teilt der Kunde der WBD unverzüglich mindestens in Textform (E-Mail) mit. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass nach Meldung einer Störung der Ansprechpartner für Rückfragen und Behebungsvorschläge der WBD mindestens während der vereinbarten Servicezeit erreichbar ist.
4.5. Der Kunde wird WBD unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Der Kunde stellt sicher, dass der Wartungsgegenstand nur in einer freigegebenen Einsatzumgebung eingesetzt wird.
4.6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der WBD übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kunde zahlt an WBD die in dem Vertrag vereinbarte Vergütung. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für WBD werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.
5.2. Grundsätzlich gilt eine jährliche Vergütung als vereinbart. Diese wird vor dem Laufzeitbeginn, bzw. im Fall der Vertragsverlängerung vor dem Beginn der jeweils folgenden Verlängerungslaufzeit in Rechnung gestellt.
5.3. Wurde hiervon abweichend eine monatliche Vergütung vereinbart, ist diese mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung zu zahlen. WBD berechnet zu Vertragsbeginn den angefangenen ersten Monat vollständig im Voraus. Danach sind diese Vergütungen monatlich im Voraus zu zahlen. Eine Abrechnung erfolgt ausschließlich auf volle Monate.
5.4. Gerät der Kunde bei monatlicher Abrechnung mit einer Rate in Rückstand (Rücklastschrift oder ähnliches) so wird sofort der gesamte noch fällige Betrag bis zum jeweiligen Jahresende fällig. WBD stellt dem Kunden hierfür eine Rechnung, die dann sofort fällig wird. Für die Zukunft gilt dann die Berechnung einer jährlichen Vergütung als vereinbart.
5.5. Wurde eine Ratenzahlung der Softwarewartung per Lastschrift vereinbart, so wird die monatlich vereinbarte Rate vom angegebenen Konto des Kunden abgebucht. Eine gesonderte Rechnung wird dann nicht mehr erstellt.
5.6. Nutzungsabhängige Vergütungen sind je nach erbachter Leistung zu zahlen.
5.7. Im Falle von vereinbarter Vergütung für Leistungen nach Aufwand erfolgt die Rechnungserstellung durch WBD nach Erbringung der Leistungen. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach tatsächlich erbrachten Stunden (15 Minuten Takt). Bei einer Stornierung von vereinbarten Leistungen nach Aufwand von weniger als 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin, wird die für die Leistung vereinbarte Vergütung in voller Höhe abgerechnet, ohne dass die WBD zur Leistungserbringung verpflichtet bleibt.
5.8. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preislisten von WBD. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.9. Sollte in dem Vertrag eine wiederkehrende Vergütung vereinbart worden sein, gilt diese für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Die für eine etwaige Verlängerungslaufzeit geltende Vergütung entspricht – soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart wurde – der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit.
5.10. WBD ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte maximal einmal je Vertragsjahr zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Etwaige Preiserhöhungen werden dem Kunden spätestens zum 29.09 eines jeden Jahres bzw. 3 Monate vor dem Jahrestag des Vertragsbeginns für das Folgejahr mitgeteilt.
5.11. Sind Preiserhöhungen aus Gründen der Kostenerhöhung notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich und unter Aufschlüsselung der erhöhten Kosten mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil. WBD kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.
5.12. Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von WBD nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze sowie 5.7 entsprechend.
5.13. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer oder entsprechenden indirekten Steuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.
5.14. WBD ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit- bzw. Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.
5.15. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist WBD berechtigt im Rahmen der vertraglich erbrachten Leistungen angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.
5.16. Rechnung werden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Mit Fälligkeit kann WBD – vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens – Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen.
5.17. Soweit der Kunde sich in Zahlungsverzug eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten oder mit einem Betrag kumuliert in Höhe eines Monatsentgelts bzw. Jahresentgelts im Falle einer Jahresvergütung befindet, kann die WBD nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu leisten.
5.18. Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der WBD geltend zu machen.
5.19. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig wurde.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Wenn nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6.2. Wird der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert er sich jeweils automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien zum Vertragsablauf fristgerecht gekündigt wird.
6.3. Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.4. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf des auf den Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahr möglich.
6.5. Das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für die WBD insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung mit mindestens 60 Tagen im Verzug ist.
6.6. Im Falle einer durch die WBD ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist die WBD berechtigt, die vereinbarten Entgelte einzufordern, die der Kunde bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen. Der Nachweis eines nicht oder nicht in dieser Höhe für die WBD entstandenen Schadens obliegt dem Kunden.
6.7. Die Kündigung ist per E-Mail bei der WBD einzureichen. Es gilt das Eingangsdatum bei der WBD.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die WBD behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus einer laufenden Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, WBD Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie einen Unternehmenssitzwechsel hat der Kunde WBD unverzüglich anzuzeigen.
7.3. Die WBD ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehenden Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und eine Bestätigung zu fordern, dass die vertragsgemäße Software vollständig und endgültig vom Kunden gelöscht wurde.
7.4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt WBD bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. WBD nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
7.5. WBD behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8. Abnahme
8.1. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
8.2. Erfolgt keine ausdrückliche oder durch schlüssiges Handeln zum Ausdruck gebrachte Abnahme oder Verweigerung der Abnahme und hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
9. Gewährleistung
9.1. Nacherfüllungsansprüche verjähren in zwölf Monaten.
9.2. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann WBD den Kunden mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von WBD zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der im angemessenen Umfang angefallenen Auslagen und sonstigen Aufwände belasten, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen können.
10. Haftung
10.1. WBD haftet verschuldensabhängig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von WBD je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf denjenigen Betrag, der nach diesem Vertrag pro Vertragsjahr zu bezahlen ist. Die Haftung für Personenschäden sowie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.2. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet WBD insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.3. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn der Datenverlust auf eine Wechselwirkung der bereits auf den Severn installierten Software mit der vertragsgemäß zu installierenden Software zurückzuführen ist. Für die Behebung diesbezüglicher Fehler, Updates oder bei der Installation kann es notwendig sein den Server neu zu starten. Für entsprechende Ausfallzeiten anderer Softwareprodukte auf dem Server ist die Haftung ausgeschlossen.
10.4. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von WBD nicht kompatibel ist.
10.5. Sollte das Telekommunikationsgesetz Anwendung finden, bleibt die Haftungsregel des § 70 TKG in jedem Fall unberührt.
10.6. WBD haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der WBD erbrachten Leistung vorgenommen hat.
10.7. Gerät die WBD mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die WBD eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
11. Freistellung
11.1. Der Kunde versichert WBD, dass er zur Verwendung aller an WBD übergebenen Texte, Bilder, Medien etc. berechtigt ist. Soweit an dem überlassenem Material Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Programmierung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse der WBD zur Durchführung des Auftrages einzuräumen.
11.2. Der Kunde stellt WBD von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten, Dateien, Dokumenten und sonstigem Material frei.
11.3. WBD und ihre Erfüllungsgehilfen werden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen.
11.4. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein Verstoß gegen Rechte Dritter droht, muss er unverzüglich WBD darüber in Kenntnis setzen.
12. Höhere Gewalt
12.1. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Pandemien, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen sowie aufgrund von sonstigen Ereignissen, die der WBD die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat WBD nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die WBD zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern. Kurze und vorübergehende Leistungsstörungen berechtigen nicht zum Rücktritt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
13. Datenschutz
13.1. WBD und der Kunde beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.2. Die WBD speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.
13.3. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
13.4. Wenn ein Zugriff der WBD auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird die WBD ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiterin tätig. In diesem Fall werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen. Sie wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die WBD wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß der einschlägigen Rechtsnormen notwendig schriftlich vereinbaren.
13.5. WBD ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche der WBD überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die von WBD im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht – aus welchem Grund auch immer – ist ausgeschlossen.
13.6. Unsere Allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier. Bei Fragen in Bezug auf die Datenschutzbestimmungen ist der Datenschutzbeauftragte unter info@datenschutzfabrik- koch.de erreichbar.
14. Geheimhaltung
14.1. WBD und der Kunde verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung von der jeweils anderen Partei erfahren, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder für Zwecke außerhalb des Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Dritten offenlegen, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die offenlegende Partei in angemessener Weise vorab über die geforderte Offenlegung zu informieren (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und auf Wunsch und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der geforderten Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, dessen Offenlegung rechtlich verlangt wird, und verlangt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden. Die Einschränkungen der Nutzung oder der Offenlegung vertraulicher Informationen finden keine Anwendung auf vertrauliche Informationen, die
a. von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind,
b. durch keine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden sind,
c. der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren,
d. von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einer dritten Partei erhalten wurden, die berechtigt ist, diese vertraulichen Informationen bereitzustellen, oder
e. durch schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei von Vertraulichkeitsbeschränkungen ausgenommen sind.
14.2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
15. Unterauftragnehmer
15.1. WBD behält sich vor, die von ihr zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise auf von ihr nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählte Unterauftragnehmer zu übertragen.
15.2. WBD haftet, im Rahmen der Ziffer 10 für ein Verschulden der von ihr eingesetzten Unterauftragnehmer wie für eigenes Verschulden.
15.3. Soweit Unterauftragnehmer im Rahmen der unterbeauftragten Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden und/oder der vom Kunden autorisierten Nutzer und/oder Ansprechpartner haben oder haben können, finden die entsprechenden Regelungen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrages vorrangig Anwendung.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WBD anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit WBD beruht, ist ausgeschlossen.
16.2. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie alle sonstigen vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechtenbedürfen bedürfen der Zustimmung der Parteien. Soweit nicht in den übrigen Bestimmungen Schriftform genannt wurde, vereinbaren die Parteien diesbezüglich Textform gemäß § 126b BGB (z.B. E-Mail).
16.3. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das von unabhängigen Vertragspartnern zu Marktbedingungen. Keine Partei ist bevollmächtigt, für die jeweils andere zu handeln, diese zu binden oder anderweitig für diese Verpflichtungen zu schaffen oder zu übernehmen.
16.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen so weit wie möglich nahekommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.
16.5. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
16.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von WBD. WBD ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
16.7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von WBD Erfüllungsort.
Besondere Bedingungen
B. WBD-Cloud-Services
Sollte der Vertrag zwischen dem Kunden und WBD Leistungen zu Cloud-Services beinhalten, finden die nachfolgenden Bestimmungen Anwendung.
1. Vertragsgegenstand
1.1. WBD stellt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden eine Cloud-basierte IT-Landschaft („WBD-Cloud-Services“), zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Unter Umständen werden die Services auch auf WBD fremden Severn (Rechenzentren Dritter) erbracht.
1.2. Vertragsgegenstand ist die
a. Einräumung von Speicherplatz in Rechenzentren von Nachunternehmern (siehe 2.) und/oder
b. Überlassung von Software (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) zur Nutzung über das Internet (siehe 3.) und/oder
c. Softwarewartung (siehe hierzu Abschnitt C. Softwarewartung und Support).
1.3. Die WBD Cloud Services umfassen die folgenden Produkte:
- Accantum
- Cloudiax
- Natif.ai
- Upload24
- WBD Cloud Server
2. Nachunternehmer
2.1. Die WBD bindet geeignete Nachunternehmer zur Sicherstellung der mit diesen Vertragsbedingungen zugesicherten Leistungsstandards. Die WBD ist berechtigt, die gewählten Nachunternehmen zu wechseln, sofern die gegenüber den Kunden zugesicherten Leistungs- und Sicherheitsstandards nicht verschlechtert werden. Der Kunde wird in diesen Fällen rechtzeitig informiert. Die Nachunternehmer sind:
Accantum GmbH
Äußere Oberaustr. 36/4
D-83026 Rosenheim
Cloudiax AG
Kastanienallee 11
23899 Gudow
Mitteldeutsche IT GmbH (für WBD-Cloud-Server)
Debyestraße 5b
04329 Leipzig
Natif.ai GmbH
Campus Starterzentrum Gebäude A11
66123 Saarbrücken
Upload@24 IT Consulting GmbH
Kuehnstraße 75 B-C
22045 Hamburg
2.2. Die WBD kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag ohne Berücksichtigung einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Abrechnungszeitraumes zu kündigen. Von diesem Sonderkündigungsrecht ausgenommen sind Erweiterungen in der Produktliste (gem. Abschnitt 1.3) sowie Erweiterungen in der Nachunternehmerliste (gem. 2.1) sofern diese den mit Kunden vereinbarten Leistungsumfang nicht betreffen.
3. Softwareüberlassung
3.1. WBD räumt dem Kunden das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht ein, die jeweils aktuelle Version der vertragsgegenständlichen Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Hierzu hält die WBD ab Laufzeitbeginn die vertragsgegenständliche Software, die jeweiligen notwendigen Infrastrukturen sowie deren serverseitige Anbindung an das Internet zur Verfügung (nur wenn vertragliche Nutzung von WBD Severn vereinbart) und die Kundendaten zur Nutzung durch den Kunden über eine Internetverbindung durch ihre gebundenen Nachunternehmer (gem. Absatz 2.1). Schnittstelle für die Leistungserbringung der WBD sind die Dienste innerhalb des Rechenzentrums des jeweiligen Nachunternehmers oder sofern für das jeweilige Produkt eine dedizierte App angeboten wird, ebendiese App.
3.2. Das Eigentum an der Software geht nicht auf den Kunden über. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, an der Software Veränderungen vorzunehmen, die überlassenen Unterlagen zur Erstellung eigener Software zu verwenden bzw. entsprechende Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder Kopien der Software nebst Unterlagen zu erstellen.
3.3. Eine Veräußerung der erworbenen Nutzungsrechte an der Software durch den Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Gleichfalls kann der Kunde die Software auch nicht im Zusammenhang mit der Veräußerung seiner Hardware veräußern.
3.4. Im Hinblick auf Standardsoftware sind zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers zu berücksichtigen.
4. Leistungsinhalte
4.1. Für die Nutzung der WBD-Cloud-Services ist eine Breitband-Internetanbindung erforderlich. Die breitbandige Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit, Bereitstellung und Geeignetheit der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist ausschließlich Sache des Kunden und außerhalb der Leistungspflichten der WBD sowie deren Nachunternehmer.
4.2. WBD-Cloud-Services der WBD sind im Jahresmittel zu mindestens 95%, bezogen auf das Vertragsjahr, verfügbar.
4.3. Als Ausfallzeiten, betreffend die Verfügbarkeit gemäß vorgehender Ziffer, gelten nicht:
- Ausfallzeiten, die durch den Kunden oder von ihm verwendete Software oder vom Kunden falsch installierte Software verursacht sind,
- Ausfallzeiten, verursacht durch Hersteller von Software in der eingesetzten Infrastruktur (gilt nur für das Produkt WBD-Cloud-Server),
- Ausfallzeiten durch vom Kunden eingeschleuste Schadcodes, z.B. infizierte Software oder Daten,
- Ausfallzeiten, deren Gründe außerhalb des Einflussbereichs der WBD und deren Nachunternehmer liegen, zum Beispiel externe DNS-Probleme,
- Angriffe auf Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, kriegerische Ereignisse),
- Ausfallzeiten wegen planmäßiger Wartungsarbeiten (über planmäßige Wartungsarbeiten wird der Kunde vorab informiert).
4.4. Die im Auftrag der WBD gebundenen Nachunternehmer führen an ihren Systemen (Hard- und Software) zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität sowie der Interoperabilität der Dienste und zur Aufrechterhaltung des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch, die nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt werden. Hierdurch kann es zu partiellen oder vollständigen Leistungseinschränkungen kommen. Die WBD wird die Kunden über Art, Ausmaß sowie Dauer der Beeinträchtigung unterrichten, sofern dies möglich ist. Einschränkungen dieser Art sind keine Ausfallzeiten im Sinne dieser Vertragsbedingungen.
4.5. Die für WBD-Cloud-Service bereitgestellten Server stehen ausschließlich im Geltungsbereich der europäischen DSGVO. Soweit möglich, werden Serverstandorte in Deutschland bevorzugt.
4.6. Sofern der Kunde eigene und nicht von der WBD oder ihren Nachunternehmern gestellte Software (Fremdprogramme) auf den WBD Cloud Severn installiert oder installieren lässt, sind die WBD und ihre gebundenen Nachunternehmer verpflichtet, sich jedweder Kenntnis und Kenntnisnahme von Daten oder Programmen des Kunden zu enthalten. Ergänzend zu den Haftungsbestimmungen in Ziffer 10 der Allgemeinen Bedingungen, obliegen der WBD und ihren gebundenen Nachunternehmern auch keine Obhutspflichten, betreffend der Fremdprogramme (z.B. hinreichende Lizenzierung) und Daten (z.B. gesetzeswidrige Inhalte) der Kunden.
4.7. Es wird ein tägliches automatisches Backup der WBD-Cloud-Server erstellt und zu Wiederherstellungszwecken für maximal 90 Tage aufbewahrt. Der dafür notwendige Speicherplatz ist Teil des vertraglich zugesicherten Speicherplatzes. Die Wiederherstellung der in den WBD-Cloud-Servern gespeicherten Betriebssysteme und Anwendungsprogramme bzw. die Wiederherstellung von Daten kann auf Wunsch des Kunden durch die WBD bzw. deren Nachunternehmer als zusätzliche Leistung gegen Vergütung erbracht werden.
4.8. Die Nutzung der WBD- Cloud-Services erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung und zu eigenen Zwecken. Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm verwendeten eigenen Programme zu seinen Gunsten hinreichend lizenziert sind.
4.9. Die Installation von Updates und sonstige Servicearbeiten an Fremdprogrammen über die bereitgestellte Infrastruktur hinaus ist kein Grundbestandteil der WBD-Cloud-Services und kann nach vorheriger Prüfung durch die WBD als zusätzliche Leistung gegen Vergütung erbracht werden.
4.10. Bei Nutzung einer bereitgestellten App für die Nutzung der WBD-Cloud-Services obliegt es dem Kunden, dafür zu sorgen, dass bereitgestellt Updates für die App installiert werden.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde teilt der WBD mit dem Vertragsabschluss Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines verantwortlichen Ansprechpartners mit. Alternativ kann auch ein entsprechendes E-Mail-Funktionspostfach benannt werden. Der Kunde wird den angegebenen Kommunikationsweg regelmäßig auf den Eingang wichtiger Nachrichten der WBD, bzw. deren Nachunternehmer, diesen Vertrag betreffend, überwachen.
5.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern sowie Kommunikationsmitteln zur Nutzung der WBD-Cloud-Services technisch geeignet ist. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, dass die Inanspruchnahme der WBD-Cloud-Services durch von ihm autorisierte Personen erfolgt, die mit der Bedienung vertraut sind. Die Konfiguration des IT- Systems des Kunden, insbesondere die Anpassung an die WBD-Cloud-Services einschließlich geeigneter Soft- und Hardware erfolgt durch den Kunden auf dessen eigene Kosten.
5.3. Dem Kunden ist es untersagt, über die WBD Cloud Services Spam-Mails zu versenden, Denial-Of-Service- Attacken (DOS) oder jegliche andere Arten von Attacken gegen andere Systeme auszuführen. Der Kunde stellt sicher, dass auch Dritten die Vornahme solcher Handlungen mittels des Zugangs zu den WBD-Cloud-Services untersagt wird.
5.4. Dem Kunden ist es untersagt, die WBD-Cloud-Services missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist insb., wenn der Kunde gesetzlichen Regelungen zuwiderhandelt, insb. Leistungen oder Informationen anbietet, die gegen strafrechtliche Bestimmungen, insb. des Jugendschutzes verstoßen, zensiert oder gewaltverherrlichend sind. Der Kunde beachtet Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte Dritter und unterlässt jedwede Verletzung. Dies gilt auch hinsichtlich Persönlichkeitsrechten Dritter. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass auch keine Dritten über den ihm gewährten Zugang in der vorgehend beschriebenen Art handeln können.
5.5. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das ihm eingeräumte Recht auf Zugang zu den WBD-Cloud-Services umfassend geschützt wird, insbesondere sind Passwörter für den Zugang zu den Diensten streng geheim zu halten sind. Der Kunde ist verpflichtet, die WBD unverzüglich darüber zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte im Besitz des Passworts sind. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Anlass zur Sorge haben muss, dass unbefugte Dritte sich Zugang zu seiner Hard- und Software verschafft haben oder dies versuchen.
5.6. Verwenden Dritte ein Passwort des Kunden, das diesem zur Identifizierung seiner Person gegenüber der WBD zur Abgabe vertragsrelevanter Erklärung dient, so ist der Kunde zur Vergütung hierauf basierender Leistungen der WBD, die diese gegenüber dem Dritten erbringt, verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern den Kunden nachweislich kein Verschulden, betreffend den Verlust/Missbrauch der Passwörter, trifft.
5.7. Der Kunde darf WBD-Cloud-Services nicht ohne vorherige Zustimmung der WBD Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.
6. Vergütung
Die Zahlungspflicht beginnt am Tag der Übermittlung der Zugangsdaten durch WBD an den Kunden.
7. Haftung
7.1. Für den Fall, dass Leistungen von WBD von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
7.2. WBD ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen und/oder die Sicherheit, Integrität und/oder Verfügbarkeit der WBD-Cloud-Services durch einen Kunden – bewusst oder unbewusst – gefährdet werden. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. WBD hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Die Sperrung bzw. Einschränkung des Zugangs aus den vorgehenden Gründen stellt keine Ausfallzeit im Sinne dieser Vertragsbedingungen dar.
C. On-Premise-Services
Sofern Bestandteil der Vereinbarung zwischen WBD und dem Kunden die Überlassung von Software zum Betrieb auf vom Kunden verantworteter IT-Infrastruktur ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1. WBD räumt dem Kunden das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht ein, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Version der vertragsgegenständlichen Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Sofern und soweit WBD während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungen der vertragsgegenständlichen Software dem Kunden bereitstellt, gilt die Regelung in Satz 1 auch für diese.
1.2. Das Eigentum an der Software geht nicht auf den Kunden über. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, an der Software Veränderungen vorzunehmen, die überlassenen Unterlagen zur Erstellung eigener Software zu verwenden bzw. entsprechende Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder irgendwelche Art von Kopien der Software nebst Unterlagen zu erstellen.
1.3. Eine Veräußerung der erworbenen Nutzungsrechte an der Software durch den Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Gleichfalls kann der Kunde die Software auch nicht im Zusammenhang mit der Veräußerung seiner Hardware veräußern.
1.4. Im Hinblick auf Standardsoftware sind zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers zu berücksichtigen.
1.5. WBD erbringt zudem – sofern vertraglich vereinbart – Softwarewartungs-Leistungen und Support nach den Bestimmungen von C. Softwarewartung und Support.
2. Kundenmitwirkungspflicht
2.1. Der Kunde hat nicht vertragsgegenständliche Software (bspw. Windows) stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
2.2. Erforderliche Informationen und Unterlagen stellt der Kunde innerhalb angemessener Frist, spätestens nach 4 Wochen ab Vertragsabschluss vollständig zur Verfügung.
2.3. Der Kunde zeigt Änderungen der Einsatzumgebung der vertragsgegenständlichen Software, die sich auf die vertraglichen Leistungen von WBD auswirken können vor Durchführung der Arbeiten unverzüglich an.
D. Softwarewartung und Support
Sofern Softwarewartung und Support Bestandteile der Vereinbarung zwischen dem Kunden und WBD sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand ist die Pflege der Software durch WBD gemäß Auftrag. WBD erbringt außerhalb seiner Verpflichtungen zur Beseitigung von Mängeln folgende Leistungen:
a. Beseitigung von allfälligen Störungen in der zu wartenden Software durch insbesondere, aber nicht beschränkt auf Patches und Remote-Zugriff und von Fehlern in den durch WBD zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen im Hinblick auf die vereinbarte Funktionalität der Software: WBD erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Garantie zur Beseitigung der Fehler überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt WBD nicht.
b. Weiterentwicklung der Software und der Benutzerdokumentation: WBD entwickelt die Software in Bezug auf Qualität fort, sorgt für deren Anpassung an relevante Rechtsnormen und -vorschriften und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Stände der Software (Software-Update). Hierbei entstehende unwesentliche Funktionserweiterungen sind von der zu erbringenden Leistung umfasst. Darüber hinaus gehende Erweiterungen kann WBD in neue Softwareprodukte einbringen; für derartige und sonstige neue Produkte gelten bereits geschlossene Verträge nicht. Es steht im freien Ermessen von WBD, ob, wann und in welcher Form ein neues Update zur Verfügung gestellt wird. Diese Anpassungen erfolgen im Rahmen der programmtechnischen Möglichkeiten und in einem angemessenen Zeitraum nach Bekanntmachung oder Neueinführung der Gesetzesänderung; Software-Updates werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
c. WBD richtet während ihrer Betriebszeit (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr) einen First-Level-Support ein, der mit fachlich qualifizierten Mitarbeitern besetzt und telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Außerhalb der Betriebszeiten der WBD besteht keine Rufbereitschaft. Über den First-Level-Support hinausgehende Anfragen kann WBD an seine Nachunternehmer weiterleiten.
1.2 WBD erbringt die vorgenannten Leistungen ab Vertragsschluss, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den operativen Einsatz der Software gemeldet hat.
1.3 Die in den Ziffern 1.1 a. und 1.1 b. genannten Bestimmung gelten nur, sofern und soweit Gegenstand des Vertrags Software ist, deren Hersteller WBD oder einer der in B.2.1 genannten Partner ist.
2. Nicht geschuldete Leistungen
2.1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall hat der Kunde keinen Anspruch auf folgende Leistungen:
- Die Anpassung der Software an Stände, die bei anderen Nutzern im Einsatz sind oder die von WBD vertrieben werden.
- Die Anpassung der Software an eine geänderte Hard- oder Softwareumgebung einschließlich der Anpassung an veränderte Betriebssysteme.
- Die Beseitigung von Fehlern aus dem Risikobereich des Kunden, insbesondere Fehler, die verursacht wurden durch Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger, anomale, nicht dem vertraglich Vereinbarten entsprechende Betriebsbedingungen, fehlerhafte Hardware, Ausfall der Stromversorgung oder datenführender Leitungen, Fehler aufgrund mangelnder Informationssicherheit, ungeeigneter Umweltbedingungen am Ort des Softwarebetriebs oder höherer Gewalt.
- Die Behebung von Fehlern, die aus Anpassungen der Software oder von Teilen hiervon (insbes. Reports, Kennzahlen, Validierungen) durch den Kunden oder auf seine Veranlassung durch Dritte entstanden sind.
- Die Zurverfügungstellung des der Software zugrundeliegenden Quellcodes ist nicht geschuldet.
- Die über die geschuldete Fehlerbeseitigung hinausgehende Beratung.
2.2. Die Aufzählung in Abs. 1 ist nicht abschließend. Aus der fehlenden Nennung von Leistungen kann nicht geschlossen werden, dass diese Leistungen Gegenstand der vertraglichen Pflichten von WBD sind.
3. Zusatzleistung
Nachfolgende Leistungen sind weder mit der Einmallizenzgebühr für Software noch mit den Vergütungen für Softwarewartung abgegolten und werden somit gesondert berechnet:
- Bereitstellung von Programmdatenträgern;
- Erstellen der Programmträger;
- Kosten der Lieferung;
- Installationskosten, falls Installation nicht vom Kunden vorgenommen wird;
- Datenreparaturen, -konvertierungen und -übernahme;
- Support für das eingesetzte Betriebssystem;
- Schulung/Einweisung;
- Anpassungen an der vertragsgemäß installierten Software
4. Voraussetzung der Wartung; Mitwirkungspflichten
4.1. Voraussetzung der Wartungsleistung ist insbesondere, dass der Kunde die Software auf dem aktuellen Stand in der für die Software vorgesehenen Systemumgebung einsetzt. Auf dem aktuellen Stand ist die Software, wenn alle nach diesem Vertrag gelieferten Softwareanpassungen installiert wurden oder eine von WBD als gleichwertig anzusehende Softwareversion eingesetzt wird.
4.2. Der Kunde hat ferner die vom Software-Hersteller empfohlenen Mindestschulungsmaßnahmen für die jeweils eingesetzte Software und deren Module zu absolviert.
4.3. Der Kunde hat WBD im Rahmen des Erforderlichen in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der Pflegeleistungen nach diesem Vertrag unterstützen. Hierzu gehört insbesondere auch das Ermöglichen des entsprechenden Zugriffs auf die Software über ein Kommunikationsnetz (z.B. Internet). Auf Verlangen des zuständigen Mitarbeiters von WBD hat der Kunde auf seine Kosten ausreichende Räume und Hardware zur Verfügung zu stellen.
E. Individualsoftware
Sofern der Kunde eine eigenständige Programmierleistung und/oder Anpassungen der vertragsgegenständlich installierten Software beauftragt hat, gelten ferner die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Leistungsinhalt
1.1 Umfang, Inhalt und Zeitplan der beauftragten Programmierleistungen („Projekt“) ergeben sich durch das entsprechende Angebot sowie ggf. aus einem Pflichtenheft. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die detaillierte Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit zwischen WBD und dem Kunden. Dies geschieht in vergütungspflichtigen Workshops.
1.2 Die Projektleitung und -verantwortung liegt bei WBD.
1.3 Die abgestimmte Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen.
1.4 Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungswünsche Sonderwünsche oder Änderungen, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern, werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch WBD Vertragsbestandteil. Sie bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde.
1.5 WBD wird dem Kunden den Vertragsgegenstand in maschinenlesbarer Form auf dem vereinbarten bzw. zu dem Zeitpunkt üblichen Datensystem oder –träger überlassen.
1.6 WBD ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Source- und Quellcode des Programms sowie eine Dokumentation der Programmentwicklung und -anwendung zu liefern, sofern keine anderslautende einzelvertragliche Regelung mit dem Kunden getroffen wurde.
1.7 WBD überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen, diesbezüglich inhaltlich beschränkten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Kunde eine zeitlich nicht beschränkte und nicht exklusive Nutzungslizenz an im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellter Programmierung. Ein Recht zur Veränderung der WBD-Software ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
1.8 An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Programmen, Hilfsprogrammen, die keinen eigenen Lizenzbedingungen unterliegen bzw. lediglich Arbeitsversionen sind sowie an anderen Unterlagen und Materialien behält sich WBD Eigentums- und Urheber- bzw. Nutzungsrecht vor. Dritten dürfen diese nur im Einvernehmen mit WBD zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese an WBD zurückzugeben. WBD ist frei, solche Entwürfe – unter Wahrung der Vertraulichkeit – an Dritte zu verwerten.
1.9 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Software zu aktualisieren.
2. Änderungsvorschläge von WBD
2.1. WBD kann dem Kunden einen Vorschlag zur Änderung der Leistungen, des Zeitplans und der bisher vereinbarten Vergütung unterbreiten. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist WBD nur verpflichtet weiterhin tätig zu werden, wenn über diesen Vorschlag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Unterbreitung des Vorschlags Einvernehmen erzielt wird. Scheitert ein Einvernehmen und zieht WBD seinen Änderungsvorschlag nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Ablauf der zwei Wochen-Frist zurück, wird der Vertrag beendet.
2.2. Wird im Rahmen des Abs. 1 der Vertrag beendet, ist die Vergütung – sofern im Rahmen abgrenzbaren Projektteilen möglich – zu zahlen.
3. Übergabe
3.1. Für den Zeitpunkt der Übergabe ist das Angebot maßgeblich.
3.2. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt nach deren Übergabe an den Kunden erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung für die das Werk betreffenden Leistungsabschnitte durch den Kunden.
3.3. Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb von 15 Werktagen nach Übergabe des jeweiligen Werkes mindestens textlich (E-Mail) mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.
4. Haftung
4.1. Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind.
4.2. Solange der Kunde die nach dem Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist WBD berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
F. Leistungsinhalt bei Netzwerkbetreuung
Sofern die Vereinbarung zwischen Kunden und WBD die Netzwerkbetreuung beinhält, gelten die nachfolgenden Regelungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Instandhaltung der von den Parteien bestimmten IT-Infrastruktur. Den relevanten Zustand der IT-Infrastruktur halten die Parteien gesondert fest.
1.2. Ziel der Instandhaltung ist die Aufrechterhaltung des vereinbarten Zustands. Eine Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Betriebsergebnis oder eine bestimmte Verfügbarkeit übernimmt WBD nicht.
1.3. WBD erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der ihm bekannten Richtlinien des Herstellers der IT-Infrastruktur. Vereinbaren die Parteien eine bestimmte Ausführungsart der Leistungen, insbesondere durch Bezugnahme auf technische Richtlinien (z.B. DIN, EN, VDI, VDMA u.Ä.), bestimmen diese Leistungsbeschreibungen im Verhältnis der Parteien zueinander insoweit die anerkannten Regeln der Technik. Dementsprechend ist WBD nicht verpflichtet, den Kunden über Abweichungen der Vereinbarungen von den anerkannten Regeln der Technik hinzuweisen.
1.4. Der Kunde ist verpflichtet Kontrollen und Maßnahmen, die Gesetze oder andere Vorschriften ihm auferlegen selbstständig durchzuführen, es sei denn, dies ist ausdrücklich unter Bezugnahme auf das betreffende Gesetz und andere Vorschriften zum Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gemacht worden.
1.5. Störungen IT-Infrastruktur wird der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Symptome, der Einsatzbedingungen, vorausgegangener Anweisungen an die Anlage sowie etwaiger relevanter Drittmaschinen oder -anlagen schildern. Jede Meldung hat unverzüglich nach Entdeckung der Störung zu erfolgen.
1.6. Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.
2. Wartung
2.1. Die Wartungsleistungen richten sich nach den Vereinbarungen des Vertrages. Sie werden durch WBD in eigener Verantwortung durchgeführt. WBD kann insoweit bestimmen, wann und auf welche Weise er die Wartung durchführt. Ohne anderweitige Vereinbarung dürfen Wartungen nur innerhalb der Betriebszeiten durchgeführt werden und sind mit einer Frist von 3 Tagen anzukündigen.
2.2. Voraussetzung für das Erbringen der Wartungsleistungen ist, dass der Kunde die IT-Infrastruktur in einem den vereinbarten, bei Fehlen einer Vereinbarung hilfsweise in dem den anerkannten Regeln entsprechenden, gewarteten Zustand einsetzt.
2.3. Die Wartung umfasst auch die kostenpflichtige Beseitigung kleinerer Schäden (sog. kleine Instandsetzung), soweit dies ohne wesentlichen Zeit- und Materialaufwand möglich ist.
3. Instandsetzung/Störungsbeseitigung
Mit einer Störungsmeldung gibt der Kunde einen Antrag auf Abschluss eines Instandsetzungsvertrages ab. WBD nimmt diesen Antrag an, sofern er nicht unverzüglich nach Zugang des Antrags widerspricht. Der Widerspruch ist dem Kunden per Mail, telefonisch oder auf einem vergleichbaren Weg zu erklären
4. Remote Zugriff/Monitoring
4.1. Der Kunde gewährt WBD die telekommunikative Anbindung an die IT-Infrastruktur.
4.2. Der Remote-Zugriff kann neben dem Monitoring auch zur Beseitigung von Störungen und Mängeln verwendet werden. Sollte eine Störungs- oder Mangelbeseitigung per Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil dieser Zugriff durch den Kunden nicht hergestellt war, und als Folge ein Vorort-Einsatz erforderlich werden, so berechnet WBD die dafür angefallen Kosten nach Aufwand.
5. Transport und Versicherung
5.1. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wird ein auf Wunsch des Kunden durchgeführter An- und Abtransport der IT-Infrastruktur oder Teilen davon – einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung – auf Kosten des Kunden durchgeführt. Der Kunde trägt die Gefahr des WBD nicht verschuldeten Untergangs und Beschädigung.
5.2. Auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten wird der Transport nach Möglichkeit gegen die versicherbaren Transportgefahren, zB Diebstahl, Bruch, Feuer, versichert.
5.3. Während der Instandsetzung beim Auftragnehmer besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat nach seiner Wahl für Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschinenbruchversicherung zu sorgen.
6. Mitwirkung
Der Kunde wird bei dem Betrieb der IT-Infrastruktur die Betriebsanleitung des Herstellers und dessen Empfehlungen beachten. Auffälligkeiten an der IT-Infrastruktur wird der Kunde unaufgefordert WBD mitteilen.
7. Untersuchungs- und Rügepflicht
7.1. Der Kunde wird die Leistungen von WBD einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Dokumentation unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf deren Vollständigkeit sowie grundlegende Funktions- und Betriebsfähigkeit.
7.2. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen WBD unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.
7.3. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
7.4. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelrüge, so ist er von der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen ausgeschlossen. Schadensersatz kann der Kunde in diesen Fällen nur insoweit verlangen, wie der Schaden nicht auf der verspäteten Rüge beruht.
8. Schutzrechte
Der Kunde prüft anhand der ihm verfügbaren Informationen (Herstellerinformationen, Bedienungsanleitungen etc.), ob Schutzrechte an der IT-Infrastruktur (Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster u.Ä.) und etwaige damit verbundene Beschränkungen der Tätigkeit an der IT- Infrastruktur (z.B. Auswechseln von Verschleißteilen, Verbrauchsmaterialien u.Ä.) bestehen. Gibt es aus Sicht des Kunden Anhaltspunkte für solche Schutzrechte oder Beschränkungen, wird er hierüber WBD informieren.
